AGB

Für Kunden die 18 und älter sind:

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse in Zusammenhang mit der Nutzung der Wassersportanlage der Fa. Wassersport Geisenfeld GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

2. Sicherheitsbestimmungen
Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Wassersportanlage und alle Personen, die sich auf dem Gelände befinden, verbindlich; die angebrachten Hinweistafeln mit Sicherheitsbestimmungen auf dem Gelände sowie die Hinweistafeln für Wasserski und Wakeboarding im Shop-Bereich (Kasse) und an den Start- bzw. Lifthäusern sind zu beachten. Das Betreten des Geländes des Betreibers, die Benutzung von Parkflächen, Volleyballfeldern, Liegewiesen sowie die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Obstacles etc.) und die Teilnahme an Veranstaltungen auf dem Gelände des Betreibers erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Kunde versichert, dass er körperlich gesund ist und über die notwendigen körperlichen Voraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist und frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Eltern haften für ihre Kinder. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht Benutzungspflicht für Helm und Schwimmweste.
Personen, die trotz Hinweises auf ihr Fehlverhalten die Sicherheitshinweise oder Anordnungen des Personals des Betreibers nicht beachten, können von der weiteren Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.
Die Benutzer der Wassersportanlage werden nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere das Wasserskifahren/ Wakeboarden gefährlich sein kann. Die Benutzer der Wassersportanlage müssen geübte Schwimmer sein. Verletzungen, auch schwerer Art, können – wie bei jeder Sportart – nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere auf „leere“ Leinen gestürzter Läufer ist zu achten. Gestürzte Fahrer sind großräumig zu umfahren. Im Zweifel gilt stets: „Kein Risiko eingehen, sondern die Leine loslassen!“ Nach einem Sturz sofort aus der Bahn schwimmen und auf nachfolgenden Verkehr achten! Verletzungsgefahr! Niemals versuchen, eine leere Leine zu fangen! Im Zweifel Hantel frühzeitig loslassen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden! Wasserstarts nach einem Stillstand der Anlage sind verboten! Beim Ausstieg die Leine frühzeitig loslassen, um Schäden an der Anlage zu vermeiden und Gefahren durch hängende Leinen zu verhindern. Hinweis: Schadensersatzansprüche von Fahrern untereinander sind in der Regel bei Beachtung der für die Sportart geltenden Verhaltensregeln ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber unbeteiligten Dritten.

3. Gelände/ Parkplatz/ Umkleiden/ Duschen
Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer, Grillen, Campen, Zelten und Übernachten verboten. Es besteht Leinenpflicht für Hunde auf dem gesamten Gelände. Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass Verunreinigungen ihres Hundes auf den Liegewiesen und Wegen des Betreibers unverzüglich beseitigt werden. Bei Verstoß wird ein sofortiger Geländeverweis ausgesprochen. Fahrräder sind auf den gekennzeichneten Fahrradparkplätzen abzustellen. Für auf dem Parkplatz des Betreibers abgestellte Fahrzeuge gilt hinsichtlich der Haftung die Regelung unter Ziff. 10. Das Schwimmen und Spielen im Wasser ist nur in dem besonders gekennzeichneten Badebereich gestattet. Auf der gesamten Gastrofläche ist das Mitbringen von eigenen Getränken und Speisen untersagt.
Die Umkleideräume und Innenduschen stehen nur Wassersportlern mit gültigem Ticket zur Verfügung. Ein Anspruch auf Warmwasser besteht nicht.

4. Leistung
Der öffentliche Betrieb der Wassersportanlage findet zu den ausgeschriebenen Zeiten voraussichtlich in dem Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. statt. Diese Zeiten können saison- und witterungsbedingt variieren. Während der Kurse und privater Bahnmieten findet kein öffentlicher Betrieb statt.
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Shop-Bereich deutlich sichtbar ausgelegten Leistungsbeschreibung bzw. der aktuellen Preisliste des Betreibers. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas anderes vereinbart ist. Eine Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit, Verletzung oder ähnlichen Gründen ist ausgeschlossen.
Ist der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
Die Betriebsgeschwindigkeit der Seilbahn liegt etwa zwischen 25 und 32 km/h und wird nach freiem Ermessen des Betreibers ohne Anspruch des Kunden auf eine höhere oder geringere Geschwindigkeit festgelegt.

5. Stunden- und Tageskarten, 10ner Block Karten
Die Karten sind nicht übertragbar. Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt der Aktivierung am Lift vor Fahrtbeginn für die Dauer ihrer Wertigkeit. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten des Lifts nur am Tag des Erwerbs ab der ersten Aktivierung am Lift. Minderungs- und/ oder Schadensersatzansprüche wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Die Karten berechtigen nur zur Benutzung während der für den öffentlichen Betrieb freigegebenen Anlagen.

6. Jahreskarten
Jahreskarten gelten nur für die 5-Mast Anlage vom Lösungstag an ein Jahr und sind nicht übertragbar. Die Jahreskarten gelten witterungsabhängig während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers oder bei Verlust ausgeschlossen.

7. Verleihmaterial
Schwimmwesten und Helme sind kostenlos, Anzüge, Wasserski, Wakeboards und Kneeboards usw. gegen eine Gebühr im Shop-Bereich erhältlich (siehe Preisliste). Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Mit Verleihausrüstung ist das Befahren und die Annäherung an die Obstacles untersagt. Bei Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung eines angemessenen Pfandbetrages oder von Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.

8. Anlagenvermietung
Bahnmieten sind außerhalb der Zeiten des öffentlichen Betriebes gegen die in der Preisliste angegebene Gebühr möglich. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, per Email oder persönlich im Shop erfolgen.
Email: reservation@wakeandgroove.de
Ansprechpartner : Tobias Scheller
Buchungen werden vom Betreiber schriftlich bestätigt; alsdann ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig. Die Buchung ist verbindlich. Der Gesamtpreis versteht sich als Pauschale für die angefragte Personenzahl. Stornierungen sind bis zu 10 Tage vor dem Mietzeitpunkt kostenlos, zu einem späteren Zeitpunkt nur gegen eine Gebühr in Höhe von 75% des Mietpreises möglich. Dem Kunden bleibt dabei stets der Nachweis unbenommen, dass dem Betreiber gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Material für Kinder und Erwachsene (Schwimmwesten, Helme, Neoprenanzüge, Wasserski, Wakeboards, Kneeboards) stellen wir für die Zeit der Bahnmiete kostenlos zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Erlass, Ermäßigung oder Rücktritt bei schlechtem Wetter.

9. Rücktritt/ Kündigung/ Umbuchung durch den Betreiber
Der Betreiber kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden bei Verschulden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.

10. Haftung des Betreibers
Den Kunden sind die Gefahren bewusst, die mit den angebotenen Wassersportarten verbunden sind. Aufgrund der Gefahrengeneigtheit der Sportarten kann es deshalb auch bei Einhaltung aller Regeln zu Verletzungen kommen, für die der Betreiber nicht haftbar gemacht werden kann.
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die Handlung zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden nicht übersteigt.
Für Wertsachen und Ausrüstungsgegenstände, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).

11. Datenschutz/ Urheberrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin vom Betreiber zur Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzes nicht an Dritte weitergegeben. Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.

12. Nebenabreden/ Salvatorische Klausel
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.